3-Schritt-Einrichtung
Gebäudehierarchie erstellen, Produkte hinzufügen, Installateure einladen
Leitungsanlagen zur Ver- und Entsorgung werden bei vertikaler Verlegung in Gebäuden häufig in sogenannten Installationsschächten zusammengefasst. Installationsschächte müssen entsprechend den Landesbauordnungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Eventuell enthaltene brennbare Bestandteile dürfen keinen Beitrag zur Brandentstehung und -weiterleitung leisten. Ein notwendiger Feuerwiderstand ist abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse und der konkreten Einbausituation in Rettungswegen oder anderen Räumen.
Installationsschächte können sowohl aus Massiv- als auch aus einseitig montierbaren Montagewänden hergestellt werden. Am häufigsten sind Kombinationen aus beiden Bauarten. Sie gewährleisten einerseits eine sichere und stabile Befestigung der Kanäle und Leitungen und ermöglichen andererseits auch einen später wieder demontierbaren Zugang zu den Installationen. In der Praxis sind diese Bauteile überwiegend als „F“-klassifizierte Wände ausgebildet, erfüllen aber im Einzelfall auch mit einer „I“-Klassifizierung die brandschutztechnischen Anforderungen.
Installationsschachtwände unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihrer Konstruktionsart und den möglichen Abschlüssen ihrer Revisionsöffnungen.
Bei raumhohen Öffnungen mit besonders großer Breite bietet ein schachtseitiges Ständerwerk die notwendige Montagehilfe und sorgt für die Stabilität der fertigen Wandkonstruktion.
Trennwände, F 30-A, F-90-A und Installationsschachtwände, I 30, I 90
Einseitig montierbare Schachtabschlüsse mit Revisionsöffnungen und Leitungsdurchführungen
In den meisten Anwendungsfällen für Montagewände sind die nach dem Einbau der Installationen verbliebenen Restöffnungen in oder zwischen massiven Schachtwänden zu verschließen. Diese Öffnungen sind oft raumhoch, haben in der Regel aber nur eine begrenzte Breite. Sie können mit Wänden verschlossen werden, die eine besonders geringe Einbautiefe haben.
Trennwände als Schachtwände, F 30-A, F-90-A
Einseitig montierbare Schachtabschlüsse ohne Unterkonstruktion
Die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnungen an Schächte werden in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ausdrücklich auch auf die Abschlüsse von Öffnungen in den Schachtwänden übertragen.
Promat®-Revisionsflügel, 30 min/90 min
Ein- und zweiflügeliger, montagefertiger Komplettbausatz für sehr große Zugangsöffnungen zum Einbau in Massivwände und Wände in Montagebauweise
Promat®-Revisionsklappen Universal, 30 min/90 min
Montagefertiger Komplettbausatz zum Einbau in Massivwände und Wände in Montagebauweise (siehe Konstruktionen 150.10 und 150.41)