Glossar
Begriffe aus dem baulichen Brandschutz:
A
Ablation, ablativ: Brandschutzprodukte, die Wasser chemisch gebunden haben, verzögern den Wärmedurchgang.
Abschottung: Maßnahme (System) zum Erhalt der Feuerwiderstandsdauer eines brandabschnittsbildenden Bauteils an der Stelle, an der vorgesehen ist, Leitungen durch das brandabschnittsbildende Bauteil zu führen.
Aktiver Brandschutz: Die Ausbreitung und Auswirkungen von Feuer, Wärme und Rauch werden durch Erkennung und/oder Bekämpfung eingedämmt oder verhindert.
Austrian Standards International, ehem. Österreichisches Normungsinstitut: Organisation zur Schaffung und Bearbeitung österreichischer Normen (nationale ÖNORMen) sowie Mitwirkung und Umsetzung europäischer und internationaler Normen (z. B. EN- und ISO-Normen).
B
Bauprodukt:Produkt oder Bausatz, das/der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Bauteile eingebaut zu werden.
Bauordnung: Allgemeine Bezeichnung für die Bauvorschiften (Gesetze und Verordnungen) der österreichischen Bundesländer. Sie wurden durch die OIB-Richtlinien in wesentlichen Punkten harmonisiert.
Bauproduktenverordnung: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011; sie hat die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG des Rates) abgelöst.
Baustoffliste ÖA: Verordnung des OIB zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen in Österreich für Bauprodukte, die nicht CE-gekennzeichnet werden können.
Baustoffliste ÖE: Verordnung des OIB zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen in Österreich für CE-gekennzeichnete Bauprodukte.
Brandabschnitt: Bereich eines Bauwerks, welcher durch brandabschnittsbildende Bauteile (Wände bzw. Decken) so abgegrenzt ist, dass es im Brandfall über eine gewisse Dauer keinen Feuerüberschlag in diesen bzw. aus diesem Bereich gibt.
Brandverhalten, Klasse des Brandverhaltens: normative Beschreibung eines Bauprodukts hinsichtlich Nichtbrennbarkeit bzw. Entzündbarkeit (Klassen A1 bis F), Rauchentwicklung und brennendem Abtropfen/Abfallen gemäß ÖNORM EN 13501-1.
C
CE-Kennzeichnung: Kennzeichnung von Bauprodukten, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat und mit der ein Bauprodukt am Markt bereitgestellt sowie verwendet werden darf.
CEN: franz. ‚Comité Européen de Normalisation‘, Europäisches Komitee für Normung, d. h. europäische Normungsorganisation.
D
d: engl. ‚droplets‘, zusätzliche Klassifizierung (d0 bis d2) für das brennende Abtropfen/Abfallen, siehe Brandverhalten.
DoP: engl. ‚Declaration of Performance‘, siehe Leistungserklärung.
E
E: franz. ‚étanchéité‘, Raumabschluss, siehe Leistungskriterien.
EAD: engl. ‚European Assessment Document‘, Europäisches Bewertungsdokument zur Ausstellung Europäischer Technischer Bewertungen (ETA).
Einbauzeichen ÜA, siehe ÜA-Zeichen.
EOTA: engl. ‚European Organisation for Technical Assessment’, Europäische Organisation für Technische Bewertung, europäische Koordinierungsstelle für Technische Bewertungen.
ETA: engl. ‚European Technical Assessment’, Europäische Technische Bewertung, ehem. ‚European Technical Approval‘ (Europäische Technische Zulassung), dokumentiert die Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale.
ETK: Einheits-Temperaturzeitkurve; stellt gemeinsam mit dem Ofendruck und weiteren Bedingungen die Grundlage für international einheitliche Brandprüfungen (d. h. standardisierter Vollbrand) dar; nach 90 Minuten beträgt die Steigerung ca. 986 K.
F
Feuerwiderstand: als Feuerwiderstandsdauer bzw. Feuerwiderstandsklasse angegebene Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauprodukten oder Bauteilen gemäß ÖNORM EN 13501 (Teile 2 bis 6).
Feuerwiderstandsfähigkeit: Verhalten von Bauprodukten oder Bauteilen unter Brandeinwirkung hinsichtlich Tragfähigkeit, Raumabschluss, Wärmedämmung oder anderer spezifischer Kriterien.
G
Gebäudeklasse: Klassifizierung von Gebäuden zur Differenzierung der Anforderungen an den Brandschutz in den OIB-Richtlinien.
H
harmonisierte technische Spezifikation: Begriff, welcher harmonisierte Europäische Normen (hEN) und Europäische Bewertungsdokumente (EAD) umfasst.
hEN, harmonisierte Europäische Norm: Europäische Norm (EN), welcher weder eine nationale noch eine andere Europäische Norm oder Vorschrift entgegenstehen darf; dies betrifft im Wesentlichen Produktnormen.
horizontale Spezifikation: Europäische Prüfnorm, welcher weder eine nationale noch eine andere Europäische Norm oder Vorschrift entgegenstehen darf; dies umfasst unter anderem die Normenreihen ÖNORM EN 1364 (nichttragende Bauteile), ÖNORM EN 1365 (tragende Bauteile), ÖNORM EN 1366 (Installationen), ÖNORM EN 13381 (tragende Bauteile, Beurteilung des Beitrages zum Feuerwiderstand von Brandschutzmaßnahmen) und die Prüfverfahren für Brandverhalten.
I
I: franz. ‚isolation‘, Wärmedämmung/Wärmedurchgang, siehe Leistungskriterien.
IBS: Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz; Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle, u. a. für Feuerwiderstands- und Brandverhaltensprüfungen.
Integrität (E): siehe Leistungskriterien.
Intumeszenz, intumeszierend: Brandschutzprodukte nehmen unter Energieeinwirkung (Hitze) an Volumen zu (schäumen auf), z. B. auf Blähgraphit basierende Produkte.
J
K
Klassifizierungsbericht: Darstellung der Klassifizierung eines Bauteils und seines direkten und erweiterten Anwendungsbereichs gemäß ÖNORM EN 13501, Teile 2 bis 6, auf Grundlage von Ergebnissen aus Brandprüfungen; dient bei Bauprodukten bzw. Bauteilen ohne CE-Kennzeichnung als Nachweisdokument.
L
Leistungserklärung: kurz ‚DoP‘; Bestätigung des Herstellers, dass die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation entsprechen; dient bei Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung als Nachweisdokument.
Leistungskriterien: Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) von Feuerwiderstandsprüfungen gemäß EN 1363-1.
M
MA 39: Magistratsabteilung 39 des Magistrates der Stadt Wien; Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle, u. a. für Feuerwiderstands- und Brandverhaltensprüfungen.
N
Nutzungskategorie: Kategorie (Typ X bis Z2), welche die vorgesehene Verwendung und damit die möglichen Umgebungsbedingungen beschreibt.
O
OIB: Österreichisches Institut für Bautechnik, Europäische Technische Bewertungsstelle sowie nationale Zulassungsstelle für Bauprodukte, Produktinformationsstelle, Marktüberwachungsbehörde sowie Koordinierungsstelle für die Harmonisierung der bautechnischen Anforderungen in Österreich.
OIB-Richtlinien: Richtlinien, welche vom OIB zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich herausgegeben werden und von den Bundesländern als Teil der Bauordnung für verbindlich erklärt werden; den Brandschutz betreffen die OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3.
ÖNORM: Österreichische Norm, z. B. als nationale Norm (ÖNORM B … für Baunormen etc.) oder als Umsetzung einer europäischen Norm (ÖNORM EN …).
P
Passiver Brandschutz: Die Ausbreitung und Auswirkungen von Feuer, Wärme und Rauch werden durch konstruktive Eigenschaften und/oder die angemessene Verwendung von Materialien eingedämmt oder verhindert.
Q
R
R: franz. ‚résistance‘, Tragfähigkeit, siehe Leistungskriterien.
Registrierungsbescheinigung: Nachweis der Übereinstimmung von Bauprodukten mit den Be-stimmungen der Baustoffliste ÖA, siehe auch ÜA-Zeichen.
S
s: engl. ‚smoke‘, zusätzliche Klassifizierung (s1 bis s3) für die Rauchentwicklung, siehe Brandverhalten.
T
Tragfähigkeit (R): siehe Leistungskriterien.
U
ÜA-Zeichen: Einbauzeichen ÜA; nationales Kennzeichnungssystem in Österreich auf Grundlage der Baustoffliste ÖA.
V
W
Wärmedämmung (I): siehe Leistungskriterien (in diesem Sinne als Kriterium bei Brandprüfungen).