3-Schritt-Einrichtung
Gebäudehierarchie erstellen, Produkte hinzufügen, Installateure einladen
Rettungswege verbinden die Nutzungseinheiten eines Gebäudes direkt oder über einen geschützten Bereich (zum Beispiel angrenzender Brandabschnitt) mit einem Ausgang ins Freie. Sie müssen im Brandfall ausreichend lang nutzbar sein. Bei dem erforderlichen Zeitraum sind nicht nur die selbstständige Flucht, sondern auch die Fremdrettung der betroffenen Personen und wirksame Löscharbeiten bei einem Innenangriff der Feuerwehr zu berücksichtigen.
Im Wesentlichen bestimmen also die Funktion und die Größe der Nutzungseinheiten sowie die Geschossanzahl eines Gebäudes die Anordnung und Ausbildung der Rettungswege. Die konkreten Anforderungen in den Landesbauordnungen werden deshalb über die Gebäudeklassen 1 bis 5 differenziert.
Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen benötigen grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege, wobei mindestens der erste von beiden immer ein baulicher sein muss. Bei mehrgeschossigen Gebäuden wird zwischen einem horizontalen und einem vertikalen Teil unterschieden.
Notwendige Flure Der horizontale Teil eines baulichen Rettungsweges ist als notwendiger Flur auszubilden. Er verbindet Aufenthaltsräume bzw. Nutzungseinheiten mit dem vertikalen Teil (Zugang zum notwendigen Treppenraum) oder direkt mit einem Ausgang ins Freie. Damit im Brandfall Flucht und Rettung über diesen Weg ausreichend lange möglich sind, müssen notwendige Flure feuerwiderstandsfähig von benachbarten Räumen abgetrennt und frei von Brandlasten sein. Konkrete Anforderungen bestehen vor allem an die begrenzenden Bauteile (Flurwände, Unterdecken) und die Baustoffe der ggf. vorhandenen Wand- und Deckenbekleidungen oder Installationen.
Die Promat-Lösungen für diesen Bereich entsprechen solchen Anforderungen. Sie trennen angrenzende Aufenthalts- aber auch vertikale und horizontale Installationsräume feuerwiderstandsfähig wirksam vom Rettungsweg ab. Dabei zeichnen sich die Konstruktionen durch nichtbrennbare Baustoffe oder Oberflächen aus.
Der vertikale Teil eines baulichen Rettungsweges ist eine notwendige Treppe, die im Inneren von Gebäuden immer in einem notwendigen Treppenraum anzuordnen ist. Die besonderen Erwartungen an diese Räume vor allem hinsichtlich der Standfestigkeit und der Dauer der Begehbarkeit im Brandfall unterstreichen deren herausragende Bedeutung für das Brandschutzkonzept eines Gebäudes. Die konkreten baulichen Anforderungen der Landesbauordnungen richten sich nach Höhe, Nutzung und Lage im Gebäude, d. h. bei Treppenräumen nach den Gebäudeklassen 3 bis 5. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, wenn sich Treppenräume nicht an mindestens einer Außenwand befinden und/oder ihr Ausgang nicht unmittelbar ins Freie führt. Dann sind u. a. Vorkehrungen gegen eine Gefährdung durch Raucheintritt zu treffen und die Räume zwischen Treppenraum und Gebäudeausgang (zum Beispiel Foyers) brandschutztechnisch dementsprechend auszubilden.
Die Promat-Lösungen enthalten sowohl sichere als auch attraktive Konstruktionen, um diese Schutzziele zu erreichen.